Gutachten 

Auch in meiner Funktion als gerichtlich beeidete Sachverständige stelle ich Ihnen meine langjährige Erfahrung gerne zur Verfügung. 

Gegenstand eines solchen (Privat-)Gutachtens, dies auch zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder zur Verwendung im Rahmen privatrechtlicher Auseinandersetzungen (wie z.B. Erbschafts-Streitigkeiten), kann u.a. sein: 

  • Inhalt, Alter und Echtheit von Urkunden, Handschriften, Tagebüchern und anderen historischen Schriftstücken, 
  • Echtheit und Inhalt von Adelsdiplomen und Wappenbriefen, Aufbau, Verzeichnung, 
  • Verpackung und Erhaltung von Archiven aller Art, insbesondere aber von Familien- und Unternehmensarchiven